Haftpflichtschaden

Einen Schaden welcher von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde.
Hier haben Sie das Recht einen freien unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Wahrung Ihrer Rechte und dem Erstellen eines Gutachtens für Ihr Fahrzeug zu beauftragen.

Sie sind als Geschädigte/r weisungsberechtigt!

Um einen Besichtigungstermin mit Ihnen zu vereinbaren, rufen Sie uns einfach an.
Die Gutachtenkosten rechnen wir gerne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.